Die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses genügt. Darüber hinaus brauchen wir keine persönlichen Angaben oder Auskünfte von Ihnen.
Sie hinterlegen einen Wertgegenstand als Pfand (Sicherheit) und erhalten dafür sofort Bargeld.
Einfach – schnell –diskret - Personalausweis genügt, Volljährigkeit vorausgesetzt!
Gewähr für den Kredit ist nur der hinterlegte Pfandgegenstand. Selbstverständlich können nur solche Gegenstände verpfändet werden, die das uneingeschränkte Eigentum des Verpfänders sind.
Pelzmäntel, Orientteppiche, Kleidung, gewöhnlicher Hausrat, Wertpapiere sowie Waffen jeglicher Art werden von uns nicht beliehen. Nicht zur Beleihung geeignet sind auch Gegenstände, die aufwändige Lagertechniken erfordern.
Smartphones und Tablets sowie manche Notebooks müssen bei der Abgabe oder am besten schon vor der Abgabe von ihnen auf Werkszustand zurückgesetzt werden! Ladekabel müssen ebenfalls beiliegen. Verpackung und Rechnung sind optional, können aber für einen höheren Beleihwert sorgen!
Die Bewertung erfolgt sofort und in Ihrem Beisein. Wir legen bei Ermittlung der Kredithöhe den momentanen Marktwert des Pfandgegenstandes zugrunde. Dabei orientieren wir uns an internationalen Kurswerten und aktuellen Auktionsergebnissen für vergleichbare Gegenstände.
Leider können wir keine telefonischen Schätzungen durchführen, da eine seriöse Bewertung nur durch persönliche Prüfung und Beurteilung in unserem Geschäft möglich ist. Dazu gehören die Ermittlung des Feingehaltes bei Edelmetallen, die Gewichtsbestimmung und die Bewertung der verarbeiteten Edelsteine.
Auf jedem Pfandschein wird der Abschlusstag des Pfandvertrages und das Laufzeitende angegeben. Die gesetzlich festgelegte Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Das Pfandleihhaus goldkaiser gewährt zur Zeit eine Mindestlaufzeit von 4 Monaten.
Nach den 4 Monaten gewähren wir eine Karenzzeit von einem weiteren Monat. Danach können die auf dem Pfandschein aufgeführten Pfänder noch bis zu unserer nächsten öffentlichen Pfandversteigerung ausgelöst oder verlängert werden. Wird das Pfand nicht ausgelöst oder verlängert, wird es durch eine öffentliche Versteigerung verwertet.
Die Kosten richten sich nach Höhe und Laufzeit des Kredits. Pro Monat fallen 1% Zinsen sowie eine Gebühr (Unkostenvergütung) an. Die Unkostenvergütung beinhaltet sämtliche Aufwendungen des Pfandkreditbetriebes, wie die Schätz- und Lagerkosten und die Versicherung des Pfandgegenstandes. Diese „Gebühren“ sind in der „Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher vom 1. Februar 1961“ bis zu einem Pfandkreditbetrag von 300 € gestaffelt festgelegt. Bei einem Darlehen von 300 € sind beispielsweise pro Monat 3 € Zinsen und 6,50 € Gebühren zu bezahlen.
Bei einer Verlängerung werden nur die Zinsen und Gebühren für die bereits abgelaufene Verleihzeit fällig. Sie erhalten dann gegen Abgabe des alten Pfandscheines einen neuen Pfandschein mit einer neuen Laufzeit entsprechend der gesetzlichen Mindestlaufzeit von 3 Monaten (bei goldkaiser zur Zeit 4 Monate).
Eine Verlängerung kann nur mit der Zustimmung vom Pfandleihhaus goldkaiser in Anspruch genommen werden. Diese ist abhängig vom aktuellen Zeitwert des abgegebenen Pfandstückes am Tag der Verlängerung. Bei einem verminderten Zeitwert zum Zeitpunkt der Verlängerung muss ggf. ein Teil des Kreditbetrages zusätzlich zu den Zinsen und Gebühren vom Kreditnehmer zurückbezahlt werden.
Da die Pfänder (Pfandstücke) während der Laufzeit Ihr Eigentum bleiben ist es selbstverständlich, dass wir diese sorgfältig und sachgemäß lagern und gemäß der gesetzlichen Vorgaben versichern. Unsere Sicherheitseinrichtungen entsprechen den Vorschriften.
Ein Verlust des Pfandscheines ist unverzüglich vom Verpfänder dem Pfandleiher anzuzeigen. Wir hinterlegen daraufhin einen Sperrvermerk für die entsprechende Pfandnummer, damit kein Unbefugter das Pfand auslösen kann. Der Verlust des Pfandscheines muss vom Verpfänder durch
Ausfüllen einer Verlusterklärung in unserem Geschäft bestätigt werden.
Sie können eine Person Ihres Vertrauens per Vollmacht beauftragen, eine Beleihung, Einlösung oder Verlängerung für Sie zu erledigen. Die Person Ihres Vertrauens muss uns die Vollmacht von Ihnen vorlegen, welche eine genaue Anweisung enthält, was von Ihnen beauftragt wird. Zudem müssen Sie der Person Ihres Vertrauens auch Ihren amtlichen Ausweis mitgeben. Für eine gültige Vollmacht sind umfangreiche rechtliche Vorschriften zu beachten. Deshalb empfehlen wir die von goldkaiser als Formular angefertigte Vollmacht zu verwenden. Diese kann jederzeit bei uns abgeholt oder mit einem frankierten Rückumschlag bei uns angefordert werden.
Das Pfand kann auch postalisch ausgelöst oder erneuert werden. Für die Einzelheiten der Abwicklung muss sich der Verpfänder mit dem Pfandleiher in Verbindung setzen.
Ihre Daten werden bei uns vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte (z.B. Auskunfteien) weitergegeben. Eine Bonitätsprüfung wird bei uns nicht durchgeführt, da Sie nur mit Ihrem verpfändeten Eigentum haften.