Versteigerung

Pfandversteigerung


Einmal pro Quartal veranstaltet das Pfandleihhaus goldkaiser eine öffentliche Versteigerung, bei der die nicht eingelösten Pfänder aus dem Pfandleihhaus durch einen vereidigten Auktionator versteigert werden.

Unsere nächste Versteigerung:
Samstag, 7. Dezember 2024

Uhrzeit

Besichtigung: 09:45 - 12:00 Uhr
Versteigerungsbeginn: 12:00 Uhr

Veranstaltungsort

Casino der Stadtwerke (WVV)
Bahnhofstraße 12 - 18
97070 Würzburg

Termine 2024

Samstag, 7.Dezember 2024

Auktionator

Unsere Pfandversteigerungen werden von Auktionator Andreas Rückert durchgeführt.

www.auktionen-rueckert.de

Highlights der anstehenden Versteigerung

ACHTUNG: Die Pfänder können bis zum Beginn der Versteigerung noch vom Kunden ausgelöst werden, es besteht also keine Garantie, dass die gezeigten Stücke auch versteigert werden.
Bitte fragen Sie am besten Freitag abend telefonsich an, wenn Sie sich für ein bestimmtes Stück interessieren, ob es noch verfügbar ist!

Was ist eine Pfandversteigerung?

 Häufig gestellte Fragen

Was wird versteigert?


Versteigert werden alle von ihren Eigentümern nach Ablauf des Pfandkredits nicht eingelösten Pfandstücke aus dem Pfandleihhaus goldkaiser.
Häufig versteigerte Waren sind Schmuckstücke aus Gold (gelb, rosé, weiß) mit und ohne Stein(e) wie z.B. Ringe, Ketten oder Ohrschmuck. Weiterhin sind Uhren verschiedenster Marken (auch Rolex,...) sowie Münzen häufig zum Aufruf kommenden Gegenstände. Technische Geräte wie aktuelle Smartphones, Tablets oder Kameras sind ebenfalls regelmäßig Gegenstand unserer Auktionen.
Seltener kommen auch Musikinstrumente, Fahrräder oder Fahrzeuge unter den Hammer.
Alle in einer Auktion zum Aufruf kommenden Waren können am Versteigerungstermin von 09:45 Uhr bis zum Versteigerungsbeginn um 12:00 Uhr direkt vor Ort besichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Pfandstücke noch bis zum Versteigerungsbeginn eingelöst oder verlängert werden können und in diesem Fall nicht zum Aufruf kommen!

Wie läuft eine Pfandversteigerung ab?


01  Besichtigung
Am Versteigerungstag werden am Versteigerungsort alle zum Aufruf kommenden Pfandstücke ausgestellt. Sie können diese Stücke von 09:45 Uhr bis zum Versteigerungsbeginn um 12:00 Uhr ohne Anmeldung und unverbindlich besichtigen.

02 Bieterregistierung
Um nach der Besichtigung an der Versteigerung teilnehmen zu können, registrieren Sie sich bei unseren Mitarbeitern am Empfang durch Ausfüllen einer Bieterkarte für die Auktion. Sie erhalten damit Ihre für diese Auktion einmalig gültige Bieternummer, die Sie berechtigt Gebote auf zum Aufruf kommende Artikel abzugeben.

03 Versteigerung
Um 12:00 Uhr beginnt die Auktion der zuvor ausgestellten Pfandstücke durch den vereidigten Auktionator. Der Aufrufpreis (Startpreis) ist jeweils der auf den Pfandstücken angegebene Betrag. Mit jedem Gebot erhöht sich dieser um den in den Versteigerungsbedingungen angegebenen Betrag. Der Bieter, der das höchste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag und wird somit neuer Eigentümer der Ware. Einen Aufschlag auf den Zuschlagspreis gibt es nicht, der Zuschlagspreis entspricht dem Endpreis.
Alle Artikel, auf die kein Gebot abgegeben wird, ersteigert automatisch das Leihhaus goldkaiser.

04 Bieten auf einen Artikel
Möchten Sie für einen aufgerufenen Artikel ein Gebot abgeben, halten Sie Ihre zuvor durch Ihre Registrierung erhaltene Bieternummer für den Auktionator sichtbar nach oben. Das dadurch abgegebene Gebot ist verbindlich. Falls ein anderer Bieter Ihr Gebot überbietet, können Sie durch Abgabe eines weiteren Gebots die Mitbietenden wiederum überbieten. Der Bieter, der das letzte und somit höchste Gebot abgibt, wird neuer Eigentümer der Ware und hat den Zuschlagspreis an der Kasse zu entrichten.

05 Bezahlung
Die ersteigerten Artikel können Sie entweder direkt nach dem Ersteigern oder am Ende der Auktion bar oder per EC-Karte bezahlen. An unserer Kasse werden Ihnen die Ihnen zugeschlagenen Artikel nach der Bezahlung übergeben.

Hinweis:

Die oben aufgeführten Kurzinformationen dienen nur dem besseren Verständnis einer Versteigerung und ersetzen keinesfalls die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Pfandkreditgewerbe oder die ausgehängten Versteigerungsbedingungen.
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